Wahlaufruf zur Kirchenverwaltungswahl am 23./24.11.2024 im SSB Hofer Land

Liebe Gemeindemitglieder,

 

am 23./24.11.2024 werden neue Kirchenverwaltungen im Erzbistum Bamberg gewählt, so auch im Seelsorgebereich Hofer Land.

Allen Kandidatinnen und Kandidaten herzlichen Dank, dass sie ihre Talente und Fähigkeiten ehrenamtlich einbringen und Verantwortung übernehmen wollen.

Das ist heute nicht selbstverständlich!

Die Kirchenverwaltungswahl ist sehr wichtig. Die Kirchenverwaltung ist die Interessensvertretung der jeweiligen Kirchengemeinde.

Deshalb gehen Sie bitte unbedingt zur Wahl und bestimmen Sie mit, wie  in den nächsten sechs Jahren (2025 – 2030) die rechtlichen und finanziellen  Geschicke in unseren Kirchengemeinden vor Ort gelenkt werden. 

 

Durch die eigenverantwortliche Arbeit der Kirchenverwaltung wird die Selbstständigkeit der Gemeinden – in Abstimmung mit dem Erzbischöflichen Ordinariat – gesichert.

Mit Ihrer Stimme stärken Sie die Frauen und Männer, die sich für eine ehrenamtliche Mitarbeit in der Kirchenverwaltung bereit erklären.

Mit jeder Stimme erhalten die zukünftigen Räte  Rückhalt und Unterstützung, so dass sie ihr Amt gut und konstruktiv wahrnehmen können.

Zeigen Sie durch die Stimmabgabe Ihre Verbundenheit zur Kirchengemeinde.

 

Vorab können Sie sich im Eingangsbereich bzw. am Schaukasten unserer Kirchen über Kandidatenlisten, Wahllokal und Öffnungszeiten informieren.

 

Es grüßt Sie ganz herzlich.

 

Stefan Fleischmann

Leitender Pfarrer

kirchenverwaltung oberkotzau

Liebe Gemeindemitglieder,

 

neben dem allgemeinen Wahlaufruf von Pfr. Fleischmann, den ich voll und ganz unterstütze,

noch einige konkrete Informationen zur KV-Wahl für die Pfarrei St. Antonius Oberkotzau.

 

Tag der Wahl zur Kirchenverwaltung: Sonntag, 24. November 2024

Ort der Wahl/Wahllokal: Gemeinderaum EG rechts (Sankt-Antonius-Str. 20 in 95145 Oberkotzau)

 

Öffnungszeit des Wahllokals: 8.00 bis 11.00 Uhr

 

Es gibt fünf Kandidat(inn)en – Sie haben bis zu vier Stimmen – Sie dürfen nicht häufeln!

 

Wahlberechtig ist wer röm.-kath. ist und seinen Wohnsitz in der Kirchengemeinde hat und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat.

 

 

Möglichkeit zur Briefwahl:

der Briefwahlschein kann schriftlich bis spätestens 19. November im kath. Pfarramt (Sankt-Antonius-Str. 20 in 95145 Oberkotzau)

oder per E-Mail (dieter-georg.jung@erzbistum-bamberg.de)

oder mündlich bis spätestens 19. November zu den regulären Öffnungszeiten des Pfarramtes (Mo: 10.00 bis 12.00 Uhr und Mi: 08.00 bis 10.00 Uhr)

beantragt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Dieter G. Jung

Stellvertreter des Leitenden Pfarrers

Pfarradministrator im Katholischen Seelsorgebereich Hofer Land

zuständig für Schwarzenbach a. d. Saale – Oberkotzau – Rehau